Leistungsverweigerungsrecht (Baurecht) Bedeutung

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Leistungsverweigerungsrecht (Baurecht)

Leistungsverweigerungsrecht (Baurecht) Logo #40010Leistungsverweigerungsrecht (Baurecht)Grundsätzlich ist es so, dass das Werkunternehmen bevor es eine Vergütung erhält, seine Leistung erbringen muss. Im Normalfall steht dem Unternehmen ein Leistungsverweigerungsrecht nicht zu außer:1. bei fehlender Sicherheitsleistung2. bei Zahlungsverzug3. durch Vermögensverschlechterun...
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